Vergaberecht
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Vergaberecht nach Bundesvergabegesetz und "Der Österreichische Industriestandard"
Ausschreibungen durch öffentliche Auftraggeber müssen laut Bundesvergabegesetz (BVergG) wettbewerbsneutral, klar und eindeutig formuliert sein und dürfen keine Handelshemmnisse oder Zugangsbeschränkungen für gleichwertige Produkte enthalten. Zusätzlich ist auf die Umweltgerechtigkeit der Leistung Bedacht zu nehmen. Dies kann insbesondere duch die Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Beschreibung der Leistung, bei der Festlegung der technischen Spezifikationen oder durch die Festlegung konkreter Zuschlagskriterien mit ökologischem Bezug erfolgen.